Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

gemäß DGUV Regel 112-198

Hochgelegene Arbeitsplätze und die damit verbundene Absturzgefahr, erfordern qualifizierte
Personen für die Auswahl und den Einsatz von PSA gegen Absturz.
Häufige Unfälle durch teilweise unzureichendes Wissen belegen dies.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz schützt vor tödlicher Absturzgefahr.
Sie erhalten einen Überblick über die verschiedenen Absturzschutzsysteme und können die für ihre
betriebliche Aufgabe geeignete PSA gegen Absturz auswählen.

 

 

Zielgruppe:

Monteure, Servicetechniker oder sonstige Personen, welche sich bei Ihrer
Arbeit in Bereiche begeben in denen die Gefahr des Absturzes besteht.

 

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre,
Arbeitsmedizinische Untersuchung

nach den Grundsätzen G41
Erste Hilfe Ausbildung (Empfohlen)
Für den Praxisteil:
Bitte bringen Sie ihre eigene PSA gegen Absturz mit zur Schulung.

 

Inhalte:

Arbeitsrecht, BG-Vorschriften, Begriffsdefinitionen

• Auswahl und Einsatz von Absturzschutzsystemen
• Sturzphysik (auf den Körper einwirkende Kräfte)
• Aufbewahrung und Pflege, Sicht- und Funktionsprüfung PSAgA
• Auswahl geeigneter Anschlagpunkte und Anschlagtechnik
• Spezialthemen, Übersteigen aus Hubarbeitsbühne, Kranhaken als
Anschlagpunkt)
• Praktische Übungen incl. Hängeübung, Fallbeispiele aus der Praxis
• Rettungsplanung, Rettung nach unten und Erste Hilfe, Hängetrauma
• Entlastungsübungen im Auffanggurt
• Theoretische und praktische Prüfung


Abschluss:

Teilnahmezertifikat incl. Ausbildungsunterlagen
Das Zertifikat behält für 12 Monate seine Gültigkeit, spätestens dann muss
eine Wiederholungsunterweisung stattfinden.


Termine:

Ausbildungstermine nach Absprache


Dauer:

1-2 Tage, Kursinhalte und Dauer richten sich nach Tätigkeit und Anforderung


Ort:

vor Ort in Ihrem Unternehmen


Teilnehmerzahl:

min. 3, max. 10 Teilnehmer


Kosten:

Preise bitte anfragen

PSAgA Unterweisng Infpblatt
PSAgA_Unterweisung-Infoblatt..pdf
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