gemäß
Arbeitsschutzgesetz §10, ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, sowie
DGUV
Information 205-023 sind Brandschutzhelfer verpflichtend auszubilden.
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Zielgruppe:
Personen, die zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten ausgebildet werden sollen.
Inhalte:
• Gesetzliche und Berufsgenossenschaftliche Vorgaben
• Häufige Brandursachen/Brandbeispiele
• Betriebsspezifische Brandgefahren/ Umgang mit Zündquellen
• Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung des Betriebes
• Maßnahmen gegen Entstehungsbrände
• Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
• Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte
• Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Abschluss:
Teilnahmezertifikat incl. Ausbildungsunterlagen
Termine:
Ausbildungstermine nach Absprache
Dauer:
Halbtagsschulung mit Theorie ca. 2,5 Stunden und Praxisteil ca. 1,5 Stunden
Ort:
Vor Ort in Ihrem Unternehmen, als Inhouse – Schulung, damit unsere Ausbilder auf die Situationen vor Ort eingehen können.
Wir bringen alles für die Praktischen Übungen mit, incl. Feuerlöscher.
Die Löschübung findet bei jedem Wetter im Freien statt!
Teilnehmerzahl:
min. 4, max. 15 Teilnehmer
Kosten:
Je nach Gruppengröße, bitte Anfragen.