Brandschutzhelferausbildung

gemäß Arbeitsschutzgesetz §10, ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, sowie
DGUV Information 205-023 sind Brandschutzhelfer verpflichtend auszubilden.

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.

Zielgruppe:
Personen, die zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten ausgebildet werden sollen.


Inhalte:
• Gesetzliche und Berufsgenossenschaftliche Vorgaben
• Häufige Brandursachen/Brandbeispiele
• Betriebsspezifische Brandgefahren/ Umgang mit Zündquellen
• Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung des Betriebes
• Maßnahmen gegen Entstehungsbrände
• Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
• Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte
• Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.


Abschluss:
Teilnahmezertifikat incl. Ausbildungsunterlagen


Termine:
Ausbildungstermine nach Absprache


Dauer:
Halbtagsschulung mit Theorie ca. 2,5 Stunden und Praxisteil ca. 1,5 Stunden


Ort:
Vor Ort in Ihrem Unternehmen, als Inhouse – Schulung, damit unsere Ausbilder auf die Situationen vor Ort eingehen können.
Wir bringen alles für die Praktischen Übungen mit, incl. Feuerlöscher.


Die Löschübung findet bei jedem Wetter im Freien statt!


Teilnehmerzahl:
min. 4, max. 15 Teilnehmer


Kosten:
Je nach Gruppengröße, bitte Anfragen.

Brandschutzhelferausbildung Infoblatt
Ausbildung Brandschutzhelfer 2025.pdf
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